Leitungsverlegung für die Stromkreise einer Sicherheitsbeleuchtung
Für ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 (Versammlungsstätte) soll eine Sicherheitsbeleuchtung und eine Rettungswegkennzeichnung errichtet werden. Die Sicherheitsbeleuchtung (Notbeleuchtung) ist unter Berücksichtigung der VDE 0800, der E DIN VDE 0108-100 von 08/2007 in Verbindung mit der DIN EN 1838 zu planen und zu errichten. Die elektrischen Anlagen sind unter Beachtung der einschlägigen VDE-Vorschriften zu errichten und zu betreiben. Grundsätzlich sind die Anforderungen der MLAR zu beachten. Abweichungen von der MLAR sind möglich, wenn eine andere Lösung in gleicher Weise die baurechtlichen Schutzziele erfüllt. Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und dessen Ausbreitung vorgebeugt wird. Grundsätzlich sollen die baulichen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen die Selbstrettung von Personen ermöglichen und die Feuerwehr in die Lage versetzen, die Menschenrettung und Brandbekämpfung in kurzer Zeit und mit einer niedrigen Eigengefährdung durchzuführen. Es ist die Installation eines zentralen Stromversorgungssystems und zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung für die bestimmte Zeit von 30 Minuten die Verlegung von geprüften Leitungssystemen und brandschutztechnische Maßnahmen an den zugehörigen Verteilern vorgesehen. In dem Brandabschnitt wird die Installation unter Putz mit zwei unabhängigen Stromkreisen ausgeführt. Gemäß DIN VDE 0100-560, Abs. 560.7.7 sind nicht metallen geschirmte und nicht feuerbeständige Kabel und Leitungen mit Abstand oder räumlicher Trennung zu verlegen.
Müssen damit im Endbrandabschnitt die Kabel und Leitungen der Stromkreise für die Sicherheitsbeleuchtung ebenfalls getrennt von anderen verlegt, metallen geschirmt oder weiter feuerbeständig verlegt werden?