Trennen des Neutralleiters im TT-System
In VDE 0100-460 [1] ist festgelegt, das die aktiven Leiter (und somit auch Neutral-leiter) zu trennen sind. Eine Ausnahme hiervon bildet das TN-System nach Abschnitt 461.2, nicht aber das TT-System. Diese Thematik wurde in einer Leserfrage [2] bereits sehr gut erläutert. Ich stelle mir nun aber die Frage, an welchen Stellen eine solche Trennung erfolgen muss. Reicht es aus wenn in der Anlage an einer Stelle beispielsweise ein vierpoliger Hauptschalter oder RCD vorhanden ist und somit die Möglichkeit besteht, den Neutralleiter an einer Stelle zu trennen, oder muss diese Trennmöglichkeit an allen Trennstellen (Hauptschalter, RCD, Leitungsschutzschalter) vorgesehen werden, damit in jedem Fall einer Schalthandlung auch gleichzeitig der Neutralleiter getrennt wird?
Meiner Meinung nach müsste das so sein, denn wie in [2] beschrieben wird, ist ein nicht getrennter Neutralleiter im TT-System als unter Spannung stehend zu betrachten. Das bedeutet bei der Verwendung eines einpoligen Leitungsschutzschalters, dass ein gesicherter Stromkreis trotzdem noch als unter Spannung stehend zu betrachten wäre und sich dies z. B. nur durch Abschaltung mit Hilfe eines vorgeschalteten RCDs verhindern ließe, was aber die Anlagenverfügbarkeit deutlich einschränkt. Zudem ist einer Fachkraft, die an einem abgeschalteten Stromkreis arbeiten möchte, u. U. gar nicht bewusst, dass sie zusätzlich zum Leitungsschutzschalter auch noch den RCD abschalten müsste, da sie sich in einem TT-System befindet. Viele Servicetechniker, die in einem ausgedehnten Gebiet unterwegs sind, wissen gar nicht, welche Netzform bei dem jeweiligen Kunden, dem sie z. B. schnell eine Leuchte montieren, überhaupt vorhanden ist. Auch das Abschalten eines NH-Lasttrennschalters in einer Haupteinspeisung würde eine gesamte Anlage im TT-System nicht vollständig spannungsfrei schalten, sondern es müssten weitere nachfolgende Trenneinrichtungen (z. B. RCDs) zusätzlich geschaltet werden, um gefahrlos arbeiten zu können. Es würde aber weiterhin auch bedeuten, dass Schmelzsicherungen zur Absicherung eines Endstromkreises im TT-System überhaupt nicht mehr zur Anwendung kommen könnten, da sie nur den Außenleiter und nicht den Neutralleiter trennen würden.