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Leseranfrage

Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Ausgabe 4/2014

Einige Mitarbeiter unseres Unternehmens sollen als elektrotechnisch unterwiesene Personen qualifiziert werden, um die elektrotechnischen Komponenten unserer Hubarbeitsbühnen im Rahmen der jährlichen Sachkundigenprüfung nach BGV A3 [1] zu prüfen. In den Hubarbeitsbühnen befinden sich Ladegeräte und Hydraulikpumpen, die über Schutzkontaktstecker am 230-V-Netz – teilweise auch über CEE-Steckverbinder 5 x 16 A oder 5 x 32 A am 400-V-Netz – betrieben werden.

Bei vielen Hubarbeitsbühnen befinden sich an der Arbeitsplattform Schutzkontaktstecker, welche an den im Hubgerüst fest verlegten Leitungen angeschlossen sind. Oben an der Plattform sind Schutzkontaktsteckdosen vorhanden. Daraus ergeben sich für mich die folgenden Fragen:

  1. Ist diese „Stromversorgung der Arbeitsplattform“ als Betriebsmittel zum Netzaufbau anzusehen, wie in BGI 608 [2] beschrieben?
  2. Gibt es normative Festlegungen oder andere Vorgaben zur Prüfung der Elektroanlagen an Hubarbeitsbühnen?
  3. Sind diese Elektroanlagen der Hubarbeitsbühnen als ortsveränderlich oder ortsfest anzusehen?
  4. Welche Prüffristen sind vorgegeben?

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