Notwendigkeit einer betrieblichen Schaltberechtigung
Ich bin seit 41 Jahren als verantwortliche Elektrofachkraft mit einer 30-kV-Schaltberechtigung bei einem Wasserversorgungszweckverband (WZV) tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurden mir durch schriftliche Bestellung die entsprechenden Unternehmerpflichten übertragen. Der WZV unterhält 15 eigene 10/20-kV-Trafo- und Verteilerstationen sowie einen eigenen 10-kV-Kabelring. Nun wurde in unserem Unternehmen eine neue Elektrofachkraft eingestellt, die ebenfalls eine 30-kV-Schaltberechtigung vorweisen kann und mir fachlich unterstellt ist. In Anlehnung an einen im ep erschienenen Beitrag [1] habe ich nun folgende Frage:
Braucht unser neuer Mitarbeiter – nach einer gründlichen praktischen Anlageneinweisung durch mich – noch eine schriftliche, innerbetriebliche Schaltberechtigung mit Unterschrift des Werkleiters unseres Unternehmens?
Ich bin der Meinung, dass dies erfolgen sollte.
Zudem bin ich der Auffassung, dass Schalthandlungen in der Nacht, insbesondere bei Havarien, nur in Begleitung eines zweiten Mitarbeiters erfolgen sollten, da sich die 10/20-kV-Anlagen hauptsächlich in abgelegenen Waldgebieten befinden, wo es keinen Mobiltelefon-Empfang gibt. Auch öffentliche Telefonanschlüsse o. Ä. sind nicht vorhanden.