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Leseranfrage

Einordnung von Gerätetypen nach Definition

Ausgabe 5/2014

In der DIN VDE 0100-200 [1] werden die ortsveränderlichen Geräte sowie die ortsfesten Geräte beschrieben. Danach sind ortsveränderliche Geräte u. a. solche, die

  1. während des Betriebes bewegt werden oder
  2. leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Unter Geräten nach 1) verstehe ich solche, die während des bestimmungsgemäßen Betriebs in der Hand gehalten werden, z. B. Verlängerungsleitungen, Bohrmaschinen und Handlampen. Darunter fallen für mich nicht Mikrowellen, Kühlschränke oder Computer. Die Definition unter 2) kann ich so nicht

nachvollziehen. Wie definiere ich „leicht“ und wie „von einem Platz zum anderen“. Ein Beispiel für ein solches Gerät wäre für mich ein Leitungsroller, nicht jedoch Kühlschränke, Mikrowellen und Waschmaschinen. Sicherlich lässt sich eine Mikrowelle leicht von der Küchenarbeitsplatte 10 cm hochheben und 10 cm zu einem anderen Platz tragen, auch wenn diese am Versorgungsstromkreis angeschlossen ist, um z. B. unter der Mikrowelle sauber zu machen. Aber ich denke, so ist die Definition in [1] nicht zu verstehen.

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