Kleinspannungs-Beleuchtung mit Mängeln
Im Rahmen meiner Tätigkeit bei einer Hausverwaltung kümmere ich mich unter anderem um anfallende technische Probleme. Beim Auswechseln von Leuchtmitteln in einem gewerblich genutzten Gebäude kam einiges an, meiner Meinung nach, vorschriftswidrigen Installationen zum Vorschein. Bild (1) zeigt ein Vorschaltgerät für Downlights in einer unzugänglichen Zwischendecke aus Gipskarton.
Ich hätte gerne eine fachliche Einschätzung zu dieser Installationsmethode. Der Errichter der Elektroanlage vertritt die Auffassung, dass die Trafos so ordnungsgemäß montiert seien und mit der Klemmabdeckung der 230-V-Anschluss berührungssicher ausgeführt wäre. Den nicht in das Vorschaltgerät eingeführten Mantel des NYM-Labels (Bild (1)) sieht er nicht als Mangel, denn in einer Zwischendecke würden ja keine Zugkräfte wirken. Außerdem hätte er als Anlagenerrichter bereits in der Bauphase Bedenken angemeldet, dass z. B. die Installation einer Leuchte in der Revisions-Klappe nicht möglich wäre, da er dafür ein flexibles Kabel verwenden müsste, was nicht erlaubt wäre. Installieren sollte er es dennoch so, was er auch tat. Außerdem beruft er sich auf baubegleitende TÜV-Abnahmen, die TÜV-Endabnahme sowie auf eine mängelfreie Abnahme durch den Auftraggeber.
Wie sind diese Installationen sowie die Aussagen des Errichters zu bewerten?