Thermischer Schutz für Anschlussleitungen von Leuchten
Ausgabe 6/2014
Im Rahmen eines Auftrags hat unsere Firma in 84 Zimmern eines Hotels Anbauleuchten montiert und angeklemmt. Die dabei verwendeten Leuchten, Leuchtmittel und Schrauben wurden von einer Fremdfirma gestellt, die auch die benötigten Löcher in die Zimmerdecken gebohrt hatte. Diese Fremdfirma hat die Leuchten außerdem auch ausgepackt und an die Einbauorte verbracht. Nun
behauptet der Auftraggeber, unsere Arbeit sei mangelhaft, weil wir die Anschlussadern der Leuchten nicht mit Silikonschläuchen ummantelt haben. Wir sind uns hier jedoch keiner Schuld bewusst und weisen den Anspruch auf Schadensersatz zurück.
Wie ist diese Sitaution einzuschätzen?
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