Anschluss einer Wärmepumpe
Im Jahr 2012 habe ich ein Einfamilienhaus errichten lassen, das mit einer Wärmepumpe ausgestattet wurde. Das Haus befindet sich im Versorgungsgebiet der EnBW Regional AG, ehemaliges Netzgebiet Badenwerk (BW).Für die Wärmepumpe waren gemäß der Baubeschreibung ein SH-Schalter, eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem maximalen Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA sowie ein LS-Schalter je nach Wärmepumpe (bei Unterkellerung) vorzusehen. Angeschlossen ist die Wärmepumpe wie folgt:
Der Hauptstromkreis wird von dem Zähler für die Elektroheizungsanlage über ein Schütz (unterbrechbare Wärmeerzeuger mit Gesamtleistung P > 2 kW) abgegriffen. Der Abgang des Schützes ist auf eine vierpolige Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vom Typ A (pulsstromsensitiv) geführt. Dahinter ist ein dreipoliger Sicherungsautomat C16 installiert. An dem Abgang des Sicherungsautomaten wurde dann die Wärmepumpe angeschlossen.
Für die Steuerspannung wird vom Zähler für Allgemeinbedarf über Hauptleitungsabzweigklemmen auf eine vierpolige Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vom Typ A (pulsstromsensitiv) verdrahtet, von deren Abgang über Sammelschienen mehrere Sicherungsautomaten vom Typ B16 angefahren werden.
An einem der Sicherungsautomaten B16 ist der Eingang für die Steuerspannung an der Wärmepumpe angeschlossen
Hierzu habe ich folgende Fragen:
Ich bin der Auffassung, dass die Steuerspannung von dem falschen Zähler abgenommen wird, wodurch unnötige Kosten entstehen. Ist das korrekt?
Muss im Hauptstromkreis eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vom Typ B (allstromsensitiv) eingesetzt werden?
Wäre es hier nicht sinnvoller, hinter dem Zähler die vierpolige Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vorzusehen und danach eine Aufteilung zwischen abschaltbaren und nicht abschaltbaren Bereichen vorzunehmen, wenn die Steuerspannung auch am Zähler der Elektroheizungsanlage abgegriffen wird?