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Leseranfrage

Einzeladern für die Zuleitungen von Baustromverteilern

Ausgabe 7/2014

Auf Baustellen und bei Veranstaltungen sind Elektroverteiler teilweise mit Aderleitung/Einzeladern (Typ H07RN-F in Querschnitten von 6 mm2 bis 240 mm2) angeschlossen. Diese Einzeladerleitungen werden meist vom Speisepunkt zur nächsten Hauptverteilung genutzt, entweder im TN-C- oder TN-S-System (4- oder 5-adriges System als Einzelader). Teilweise sind die Leitungen an der Ader nicht farblich markiert, sodass unklar ist, welche der Leitungen als PE- oder PEN- Leitung fungieren. Wir selbst verwenden die Einzelader H07RN-F mit einer farblichen Kennzeichnung für den PE oder N, die von einigen Lieferanten angeboten wird. Jedoch sparen diesbezüglich einige Marktteilnehmer beim Einkauf und verringern so die Mietpreise für Kunden. Zudem werden die Leitungen oft durch Laien umgesetzt oder mechanisch stark beansprucht, da einige Gewerke Paletten oder andere schwere Gegenstände auf ihnen abstellen. Aufgrund dessen sehe ich hier die Gefahr, dass eine Trennung des Schutzleiters bzw. eine Unterbrechung auftreten könnte und somit eine Schutzmaßnahme gemäß DIN VDE 0100-400 nicht mehr vorhanden ist.

Ist auf Baustellen, bei Veranstaltungen und in ähnlichen Einsatzsituationen der Anschluss mit Einzeladern überhaupt zulässig?

Wenn ja, was ist laut geltender Vorschriften hierbei mindestens zu beachten?

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