Dokumentation der Wiederholungsprüfung
Ausgabe 7/2014
Bei der Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702 und BGV A3 erhält bei uns jedes bestandene Gerät eine Plakette mit dem Datum und dem Prüfer. Darüber hinaus übergeben wir ein Protokoll mit einer Angabe zur Anzahl der geprüften Geräte und der Bezeichnung der gesperrten Geräte (Prüfung nicht bestanden). Außerdem werden die ausgemusterten Geräte dem Hausmeister übergeben. Im Kapitel 7 der BGI/GUV-I 5190 ist beschrieben, dass eine Einzeldokumentation je Gerät erforderlich ist. Ist dies bindend?
Gibt es im Bereich der Altersheime/Pflegeheime darüber hinaus noch weitere Vorgaben bezüglich der Dokumentation?
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