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Leseranfrage

Fehlende Leerrohr-Abdichtung

Ausgabe 11/2014

Ich wurde beauftragt, an einer U-Bahn-Station elektrische Leitungen für Stufenheizungen zu verlegen. Die Leitungen kommen seitlich der einzelnen Stufen heraus und werden über ein größeres Leerrohr (d =120), welches bereit in den Betonmauern eingegossen war, zum Verteiler geführt. Der Anfang des Leerrohres befindet sich seitlich der Stufen unterhalb des Bodenbelages, welcher durch 5 cm starke Bodenbelagsplatten mit Mörtel fest verlegt ist. Nun zeigt sich, dass sich das Leerrohr mit Wasser füllt, das nicht abfließen kann. Auf meine Mängelrüge hin hat mir der Auftraggeber mitgeteilt, dass ich dies als Auftragnehmer hätte wissen und berücksichtigen müssen. Er schreibt, dass eine Abdichtung des Leerrohres mit Silikon hätte erfolgen sollen. Im Leistungsverzeichnis steht jedoch nichts davon.

Hätte der Auftraggeber mich auf diesen Umstand hinweisen müssen?

Gibt es entsprechende Vorschriften, die für derartige Fälle gelten?

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