Statikbetrachtungen für nachträgliches Schlitzen in gemauerten Wänden
Wir installieren jedes Jahr etwa 30–40 Einfamilienhäuser für Generalunternehmer. Immer häufiger werden die Bauherren von Baugutachtern begleitet. Dabei kommt nun immer wieder die sogenannte Statiknorm DIN EN 1996-1-1 [1] zur Sprache. Darin wird vorgegeben, in welcher Größenordnung gemauerte Wände nachträglich geschlitzt werden dürfen. Aus der Tabelle unter dem Abschnitt 8.6.2 des entsprechenden Normenhandbuchs [2] geht hervor, dass ohne Nachweis senkrechte Schlitze ungeachtet der Wandstärke eine maximale Tiefe von 30 mm haben dürfen. Waagerechte Schlitze dürfen ohne Nachweis bis 175 mm Wanddicke gar nicht hergestellt werden. Da passen meine 60 mm tiefen Schalterdosen nicht. Wenn ich nun die Bauleitung frage, wie ich mich verhalten soll, erhalte ich natürlich die Antwort, ich müsse normengerecht arbeiten. Der Baugutachter gibt mir die gleiche Antwort. Also teile ich dem Bauherren freundlich mit, dass ich zwar die Leitungen unter Putz installieren kann, die Schalter und Steckdosen jedoch in einer Aufputz-Montage installiert werden, damit ich normengerecht arbeite. Alternativ schlage ich vor, dass ein Statiker die von mir geplanten Steckdosen- und Schalterplatzierungen statisch nachrechnet. Dieser wird jedoch nicht ohne Bezahlung arbeiten.
Wer muss diese nachträgliche Berechnung bezahlen?
Ist es nicht logisch, dass an jeder Tür und in jeder Wand Schalter und Steckdosen installiert werden (bei Beachtung der Ausstattung nach RAL mache ich aus jedem Haus einen Schweizer Käse)?
Müssen die Statiker somit nicht generell Schalterdosen einrechnen oder muss ich zukünftig die statische Nachberechnung in meinen Angeboten einbeziehen?
Warum verweist DIN 18015 unter „Verlegezonen“ nicht auf die genannte „Statiknorm“?