Erstellung und Nutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten
BetrSichV
TRBS 1203
BGI/GUV-I 663
In unserem mittelständigen Betrieb haben wir bislang für alle innerhalb unseres Firmengeländes anfallenden Gerüstbauarbeiten eine entsprechende Fachfirma beschäftigt. Nun zieht es unsere Geschäftsleitung aus Kostengründen in Erwägung, diese Gerüstarbeiten von firmeneigenem Personal ausführen zu lassen. Zwar sind bei uns Handwerksmeister aller Fachrichtungen (Metallbau, Elektro, Gas/Wasser) angestellt, ein Gerüstbaumeister jedoch nicht. Ein gelernter Gerüstbaugeselle, der in unserer Firma seit Jahren nicht mit dem Gerüstbau zu tun hatte, soll zusammen mit unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit die geplante Gerüstbautruppe leiten.
Wäre es möglich, nach dem Besuch bestimmter Lehrgänge mit den angestellten Personen (Gerüstbaugeselle, verschiedene Handwerker anderer Berufe und Fachkraft für Arbeitssicherheit) eine Gerüstbautruppe zu organisieren?
Welche Aus-/Fort-/Weiterbildungen müssten hier noch von den vorgesehenen Personen nachgewiesen werden?