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Leseranfrage

Therorie und Praxis bei der QM-Zertifizierung

Ausgabe 5/2015

In meiner beruflichen Praxis habe ich öfter mit Betrieben zu tun, die als Hersteller von Schaltanlagen (Steuerungen für ihre Maschinen und Anlagen) oder als Dienstleister an elektrotechnischen Anlagen Reparaturen oder Änderungen vornehmen. Fast jeder dieser Betriebe hat eine QM-Zertifizierung, jedoch nur wenige von ihnen haben eine Organisationsstruktur für ihr Personal, das speziell an den Elektrogeräten oder Elektroanlagen arbeitet. Eine VEFK ist hier oftmals nicht vorhanden. Ebenso ist nicht ganz klar, wer qualifiziert zum Prüfen ist und wer die Verantwortlichkeit trägt.

Im Außendienst wird Personal eingesetzt, das zum Teil weder Elektrofachkraft noch „Befähigte Person zu Prüfen“ nach TRBS 1203 [1] ist. Dieses Personal führt Arbeiten bei Kunden aus und ist gar nicht in der Lage, z. B. eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 [2] durchzuführen. Zum Teil sind nicht einmal die nötigen Messgeräte vorhanden.

Wie können solche Firmen ein QM-Zertifikat erhalten und wer prüft das?

Gehört das sichere Hinterlassen eines Gerätes oder einer elektrischen Anlage nicht zur Qualität?

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