Einzutragendes Datum auf einer Prüfplakette
Ich habe den Beitrag "Mehr Klarheit für Prüfer" (ep 11-2014) mit Interesse gelesen. Für mich existiert hier allerdings ein – möglicherweise vermeintlicher – Widerspruch. Es geht darum, was auf der nach der Prüfung vergebenen Plakette vermerkt werden soll: Das Datum der soeben stattgefundenen Prüfung oder das Datum der nächstfälligen Prüfung. Einerseits ist, wie auch in dem Beitrag zu lesen ist, der Betreiber für die Festlegung der Prüfabstände zuständig. Die Plakette wird jedoch vom Prüfer angebracht, der aber den nächsten Prüftermin gar nicht bestimmt. Gibt es hier eine verbindliche Vorschrift? In der DGUV Information 203-070 heißt es, dass der Zeitpunkt der nächsten Prüfung erkennbar sein muss. Abb.3.20 zeigt eine Plakette, auf der sowohl das aktuelle Prüfdatum wie auch das Datum der nächsten Prüfung kenntlich gemacht werden kann.