Leitungsroller mit Metall-Gehäuse
Ausgabe 7/2015
Im Rahmen der Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Geräte kam es im Betrieb zu einem Differenzstandpunkt.
Trotz eines mir bekannten tödlichen Unfalls auf einer Baustelle, bin ich der Meinung, dass es noch keine gesetzliche Grundlage für die sofortige Aussonderung aller noch funktionstüchtigen und die zulässigen Prüfwerte liefernden Kabeltrommeln gibt. Oder liege ich da falsch? Das bei einem Neukauf auf die noch immer im Handel erhältlichen Kabeltrommeln verzichtet werden soll oder Kabeltrommeln, die die Prüfwerte nicht mehr erreichen, sofort auszusondern sind, ist für mich unstrittig.
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