Maschinenprüfung in Schulen: Nachrüstpflicht für Not-Aus?
Unser Prüfauftrag lautet, die elektrische Sicherheit an ortsveränderlichen Betriebsmitteln zu prüfen. Wir prüfen u. a. Betriebsmittel, die einen CEE-Anschluss 16 A haben und ortsveränderlich sind. Dazu gehören z. B. holzverarbeitende Geräte wie Bandschleifer in Schulwerkräumen und Rührwerke in Hauswirtschaftsräumen.
Diese Maschinen sind teilweise aus dem Jahr 1980 und verfügen über keinen Not-Aus-Schalter, maximal über einen Hauptschalter. Teilweise sind die Räume mit einem zentralen Not-Aus-Schalter an der Eingangstür ausgestattet. Aber es gibt keine Not-Aus-Schalter an den meterweit entfernten Maschinen. Ist das ausreichend? Wie kann ich dem Betreiber der Schule begreiflich machen, dass diese Maschinen trotz Ihres Alters einen Not-Aus-Schalter haben müssen und dass dafür kein „Bestandsschutz“ existiert. Anhand der Betriebssicherheitsverordnung bzw. Maschinenrichtlinie? Muss ich als Prüfer diese Maschinen ohne Not-Aus-Schalter außer Betrieb nehmen? Gibt es eine Nachrüstpflicht?