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Leseranfrage

Schutzleiterverbindung mit Schrankgehäuse und mit Anlagenteilen

Ausgabe 12/2015

In unserer Firma, die sich mit dem Schaltanlagenbau befasst, ist eine Diskussion entbrannt, welcher Querschnitt als Erdverbindung vom PE zu den Konstruktionsteilen des Schrankgehäuses gewählt werden muss. Die Meinungen gehen hier sehr auseinander. Die einen sagen, er müsse leitwertgleich zum Schutzleiterquerschnitt der Einspeisung sein. Andere sagen, er betrage maximal 16 mm2. Und wieder andere meinen, der vorgeschriebene Querschnitt sei mindestens 6 mm2. Zudem gibt es die Meinung, dass alle Anlagenteile, die betriebsmäßig nicht zum Stromkreis gehören, über einen Erdungsleiter in den Potentialausgleich einbezogen bzw. mit dem PE verbunden werden müssen. Würden Sie hier bitte Klarheit schaffen.

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