Umbauten innerhalb von bestehenden Betrieben
Baustellen in bestehenden Produktionsstätten werden häufig von der Planungsabteilung, oft mit einem externen Planungsbüro, ausgeschrieben und an Fremdfirmen übergeben. Die Fremdfirmen handeln dann selbstständig auf den Baustellen im Werksbereich.
Nicht selten gibt es im Rahmen dieser Baumaßnahmen eine Vielzahl von provisorischen Installationen und Eingriffen in die elektrische Anlage, die die Produktion direkt beeinflussen. Wir konnten auch beobachten, wie Fremdfirmen die fünf Sicherheitsregeln missachten und Schutzmaßnahmen umgehen. Kommt es während der Baumaßnahmen zu Störungen in der Produktion, wird der Betriebselektriker gerufen, dem es dann schwerfällt, im Tohuwabohu den Fehler zu finden.
Ist die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) für den Betrieb auf der Baustelle verantwortlich? Wie sind der Betrieb und die Verantwortlichkeit für die elektrischen Anlagen zu sehen, wenn Betriebsteile umgebaut werden? Wie wäre eine Schnittstelle vom Übergang vom Normalbetrieb auf den Baustellenbetrieb zu definieren? Wer ist bei Baustellen innerhalb bestehender Anlagen wofür, wann verantwortlich? Muss die VEFK die Prüfpflichten intensivieren?