Zur Gefahr im Gewässer durch ein elektrisches Betriebsmittel
Zum Beitrag [1] im Heft 10/2015 des Elektropraktiker habe ich folgende Fragen und Einwendungen:
1. Muss beim Landanschluss eines Bootes nach Bild 2 die Schutzkontaktbuchse der landseitigen Steckdose an den Schutzleiter angeschlossen werden, obwohl der Schutzkontaktstift des Steckers auf dem Boot frei bleibt?
2. Laut zweitem Absatz des zweiten Abschnitts müssen auch die landseitigen RCDs (Fehlerstrom-Schutzschalter) einen Bemessungsdifferenzstrom von max. 30 mA haben. Dadurch fehlt zumindest bei der Lösung nach Bild 1 die Selektivität zur RCD auf dem Boot. Was gibt es für einen Ausweg aus diesem Problem?
3. Wenn ein am Ufer angeschlossenes, in das Wasser gefallenes Verbrauchsmittel die Schutzklasse II hat, ist das Auslösen einer RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA nicht gesichert. Ich bin der Meinung, dass der Steckdose am Ufer eine RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 10 mA vorgeschaltet werden sollte.