Demontage in medizinischer Einrichtung
Ausgabe 3/2016
Wir wurden im Rahmen einer Komplettrenovierung einer Krankenhausstation beauftragt, die dort seit 1998 fest eingebauten Steckbeckenspüler auszubauen. Nach den Renovierungsarbeiten sollen diese an gleicher Stelle wieder eingebaut werden. Bei der Demontage wurde von uns festgestellt, dass am Spüler mit Edelstahl-Umbau kein zusätzlicher örtlicher Potentialausgleich vorhanden ist. Die Spüler stehen im Unrein-Raum auf Station.
In welcher Norm ist festgelegt, dass in medizinisch genutzten Räumen ein zusätzlicher örtlicher Potentialausgleich ausgeführt werden muss? Gilt hier Bestandsschutz?
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