Nachfrage zum Beitrag "Treppenlicht-Zeitschalter" in ep 07-2015
Wir verwalten öffentliche Gebäude des Landes Berlin und neuerdings Wohngebäude. Mit großem Interesse lesen wir den Beitrag „Treppenlicht-Zeitschalter – Sicherheitsrisiko durch nicht nachschaltbare Zeitschalter“ [1].
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1. Gibt es äquivalent zur DIN 18015-2:2010-11, Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung, eine Norm, die ähnliche Anforderung hinsichtlich der Treppenlicht-Zeitschalter an Verwaltungs- bzw. Behördengebäude stellt?
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2. Inwieweit ist die genannte Norm innerhalb des Bundes oder des Landes Berlin verpflichtend? Uns ist leider keine Verordnung/kein Gesetz bekannt, welche(s) diese Anforderung bzgl. des Treppenlicht-Zeitschalters vor allem in Hinblick auf Bestandsgebäude verbindlich vorschreibt.