Leiterfarben für Fremdspannung - ausgenommene Stromkreise
Bei uns im Schaltschrankbau gibt es Meinungsverschiedenheiten zum Thema Fremdspannungen hinsichtlich Aderfarbe und Umfang der Verdrahtung. Bei der Aderfarbe Orange sind wir uns überwiegend einig, aber zur Definition des Begriffs gibt es unterschiedliche Ansätze:
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Fremdspannung ist jede Spannung, die von außen in den Schaltschrank eingeführt wird, unabhängig von der Höhe.
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Fremdspannung ist jede Spannung, die auch bei ausgeschaltetem Hauptschalter noch ansteht und vor dem Hauptschalter abgegriffen wird.
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Die externe Spannung wird nur bis zum nächsten Schutzorgan im Schaltschrank orangefarben verdrahtet, und ab da wieder in der normalen Aderfarbe z. B. Dunkelblau für DC 24 V.
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Bei einer Anlage mit mehreren Schaltschränken wird z. B. die Steuerspannung DC 24 V in einem Schrank generiert und in die anderen Schränke eingespeist. Wird die Steuerspannung in den anderen Schränken als Fremdspannung deklariert, wäre die Konsequenz eine komplett orangefarbene Steuerspannungsverdrahtung.
Muss der Schaltschrankbauer dazu seine eigenen (sinnvollen) Festlegungen treffen oder gibt es eindeutige normative Aussagen?