Defekt an Sprechanlage. Wer haftet?
Ausgabe 5/2016
Mit einem Bauunternehmen habe ich 2012 einen Bauvertrag mit einer Gewährleistung von fünf Jahren nach Abnahme (ebenfalls 2012) abgeschlossen.
Mit der Bauherrschaft habe ich eine mündliche Zusatzvereinbarung über die Montage und Lieferung einer Sprechanlage getroffen. Da diese nun defekt ist, fordert der Bauherr eine kostenlose Reparatur, weil er der Meinung ist, dass die Gewährleistung von fünf Jahren auch hier für ihn gilt. Ist das so richtig? Muss ich die Sprechanlage kostenlos reparieren?
Weiterlesen als epPlus-, epDIGITAL- oder Elektromeister-Abonnent
Loggen Sie sich hier mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort ein, um diese Leseranfrage lesen zu können.