Spannungsfall und Installationszonen
Bei Abnahmen werden wir immer öfter auf die Einhaltung der Normen zu Leitungsführung und Installationszonen (DIN 18015-3) sowie zur Festlegung des Spannungsfalls (TAB) hingewiesen.
Im Zuge der Recherche zu dieser Leseranfrage sind wir auf einen nicht zu erfassenden Wirrwarr von Vorschriften und Verweisen innerhalb der Normen gestoßen.
1) Wir installieren unter anderem in Wohnsiedlungen mit Reihenhäusern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG). Aufgrund der Bauweise kann es zu langen Wegen bei der Hauptstromversorgungsleitung zwischen Zähler und Haus kommen. Nach Berechnung sind unsere Zuleitungen für mindestens 63 A dimensioniert, werden aber meistens mit 35 A abgesichert. Wird hier der Spannungsfall dieser Leitung nach der verbauten Sicherung (35 A) oder nach der durch TAB geforderten Strombelastbarkeit (63 A) berechnet
2) Bei einem Eigenheimprojekt befindet sich der HAK am Grundstücksrand, etwa 70 m vom Eigenheim entfernt. Zur korrekten Einhaltung des Spannungsfalls von 0,5 % mussten wir ein Kupfer-Kabel mit 95 mm2 verlegen. Der Energieversorger jedoch stellte am HAK ein Aluminium-Kabel mit 35 mm2 bereit. Wo ist hier die Verhältnismäßigkeit?
3) Bei einem Projekt wurde neben der Technikzentrale ein BHKW aufgestellt. Dazu hat jedes Haus einen zusätzlichen Zwischenzähler (Areal Netz) erhalten. Welche Leitung ist die Hauptleitung und muss mit einem Spannungsfall von 0,5 % berechnet werden?
4) Aus dem Thema Spannungsfall folgt indirekt auch die nächste Frage. Unter 4.5 Rohrnetze in DIN 18015-1 heißt es: Es sei zu beachten, „dass: Rohre nicht länger als 12 m sind und in ihrem Verlauf nicht mehr als zwei Bögen aufweisen“ Wie soll sich unter diesen Vorgaben ein Kommunikationsverteilnetz innerhalb einer Wohnung aufbauen lassen?
5) Im Zusammenhang mit dem zulässigen Spannungsfall im Niederspannungsnetz fragen wir uns, mit welchem Querschnitt in Zukunft Steckdosen angeschlossen werden sollen. Beim Einhalten aller Installationszonen kämen enorme Strecken zusammen.
6) Wie sollten wir in Zukunft gegenüber Sachverständigen oder Energieversorgern auftreten, wenn es von deren Seite Beanstandungen gibt?