Öffnen von Hochspannungs-Schaltanlagen
Ausgabe 11/2016
Ich bin verantwortlich für die Planung und Durchführung von Arbeiten an elektrischen Hochspannungsschaltanlagen. Neulich kam ein Kollege auf mich zu und sagte, er dürfe die Türen von Hochspannungsschaltanlagen nicht mehr öffnen. Er habe in der Kundenmitteilung eines Herstellers gelesen, dass das Öffnen von luftisolierten Hochspannungsschaltanlagen zum Feststellen der Spanungsfreiheit nach aktuellen Vorgaben nicht mehr möglich sei. Wie muss ich mich verhalten?
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